Mitgliedsbeiträge & Kosten in unserem Lohnsteuerhilfeverein

Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial nach Einkommen gestaffelt. Im Folgenden finden Sie die Beitragstabelle und weitere Informationen zu den Kosten und zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages. Sollten Sie bezüglich der Einstufung unsicher sein, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe, die Ihnen gerne die richtige Beitragsklasse errechnen kann.

Beitragsordnung

(gültig ab 01.01.2021)

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften wird für die Aufnahme des Ehegatten bzw. des Lebenspartners keine Aufnahmegebühr erhoben.

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres. Diese sind insbesondere:

  • Bruttoarbeitslohn/-löhne, Versorgungsbezüge, steuerfrei bezogene Einnahmen (z.B. Einnahmen aus Übungsleitertätigkeit, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskasse), durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen, steuerfreie Einnahmen unter Progressionsvorbehalt (z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld, ausländische Einkünfte), Kindergeldzahlungen
  • der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften (z.B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten), aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Veräußerungsgeschäften, aus Kapitalvermögen

Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften werden alle Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres zusammengerechnet und nur ein Mitgliedsbeitrag erhoben, sofern beide Ehegatten bzw. Lebenspartner Mitglied sind.

 

Beitrags-

klasse

Bemessungsgrundlage

Mitgliedsbeitrag ohne Mwst.

Mitgliedsbeitrag inkl. 19 % Mwst.

1

              bis     8.000 €

  45,38 €

  54,00 

2

    8.001 bis   16.000 €

  68,07 €

  81,00 

3

  16.001 bis   25.000 €

  85,71 €

102,00 

4

  25.001 bis   37.000 €

110,08 €

131,00 

5

  37.001 bis   50.000 €

145,38 €

173,00 

6

  50.001 bis   75.000 €

184,03 €

219,00 

7

  75.001 bis 100.000 €

236,97 €

282,00 

8

100.001 bis 125.000 €

299,16 €

356,00 

9

125.001 bis 150.000 €

365,55 €

435,00 

10 150.001 bis 175.000 € 436,97 € 520,00 
11   175.001 bis 200.00 € 525,21 € 625,00 
12                 ab 200.001 € 628,57 € 748,00 

 

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Sind für ein neu eingetretenes Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren gemäß Textziffer B dieser Beitragsordnung zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.

Der Vorstand


 
 

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